| Kfz - Haftpflicht | Durch
die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und
Halter gegen Haftpflichtansprüche gegenüber Dritter geschützt. Der Unfallverursacher muß bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haften. Die kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen. Es empfiehlt sich die Vereinbarung einer unbegrenzten Deckung, die lediglich bei Personenschäden eine Obergrenze pro geschädigter Person hat. |
| Kfz - Teilkasko | Feuer oder Explosion, Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß des sich im Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Marderbißschäden, Bruchschäden an der Verglasung, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss |
| Kfz - Vollkasko | Die Vollkaskoversicherung (VK) beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und geht darüber hinaus. Die VK umfaßt zusätzlich einen Versicherungsschutz für entstandenen Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder wenn kein Verursacher zu ermitteln ist ( z.B. Unfallflucht ) sowie mutwillige Handlungen ( Vandalismus ) fremder Personen |