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Dazu
ein Auszug aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen AUB
"
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen
auf seinen Körper wirkendes Ereignis ( Unfallereignis ) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet. "
Gegenstand
der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz
bei
Unfällen
in der ganzen Welt, die der versicherten Person während der Laufzeit
des
Vertrages zustoßen.
Sie sichert die Existenzgrundlage der durch Unfall geschädigten Person.
Unfälle
passieren immer und zu jeder Zeit.
Niemand kann sich wirklich davor
schützen, dass einmal "etwas passiert."
Am Arbeitsplatz, sowie auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz ist jeder
Arbeitnehmer durch die gesetzliche
Unfallversicherung versichert.
Wo aber passieren die häufigsten Unfälle?
Unfallgefahren drohen sehr viel häufiger zu Hause und in der
Freizeit. Jährlich
passieren ca. 8,6 Mio Unfälle in Deutschland
-
jeder zehnte Bundesbürger
erleidet
einen Unfall - zwei von drei Unfällen passieren
dabei in der Freizeit oder
zu Hause
.....d.
h.
ohne Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Durch Abschluss einer privaten Unfallversicherung besteht die Möglichkeit,
die
Konsequenzen eines Unfalles zumindest finanziell abzusichern.
Sollte es im schlimmsten Fall eines Unfalles zu einer Beeinträchtigung
der Arbeitskraft und einer Invalidität kommen, so muss die
Existenzgrundlage gewährleistet sein !
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