| Leistungsarten: | |
| Kapitalzahlung bei Unfalltod, Invalidität durch Unfall, Übergangsleistung, Unfall-Krankenhaustagegeld mit oder ohne Genesungsgeld, Unfall-Tagegeld, Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen, Bergungskosten | |
| Höhe der wichtigsten Leistungen: | |
| Die
Leistungen richten sich nach der Höhe der gewählten Versicherungssummen. Der Versicherte kann die Zusammenstellung der verschiedenen Leistungsarten sowie die Höhe der Versicherungssummen gemäß seinen individuellen Risikoverhältnissen beantragen |
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| Gliedertaxe | |
| Soweit die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe erfolgt, gilt als Leistungskriterium der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder Körperteilen | |
| Übergangsleistung | |
| Die Übergangsleistung wird fällig, wenn nach Ablauf von 6 Monaten, vom Unfalltag gerechnet, noch eine Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht. | |
| Unfall-Tagegeld u. Unfall-Krankenhaustagegeld | |
| Unfall-Tagegeld wird für die Dauer eines Jahres, Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von zwei Jahren - vom Unfalltag an gerechnet - bedingungsgemäß gezahlt. | |
| Genesungsgeld | |
| Genesungsgeld wird zusätzlich für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Unfall-Krankehaustagegeld, höchstens jedoch für 100 Tage bedingungsgemäß gezahlt. | |
| Kosmetische Operationskosten | |
| Die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationskosten werden bis zur Höhe der Versicherungssumme ( bei den meisten Versicherungsunternehmen extra aufgeführt ) übernommen, wenn die Körperoberfläche durch einen Unfall derart beschädigt oder verformt wird, dass das äußere Erscheinungsbild dauern beeinträchtigt wird. | |
| Die Leistung aus der privaten Unfallversicherung werden mit anderen Leistungen nicht verrechnet ! | |
| Informationen
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