Die Rürup Rente - Steuervorteile für Selbständige und Besserverdiener

Vorteile der Rürup-Rente

1. realer gezahlter Eigenbeitrag gering, da Steuerersparnis

2. flexible Beitragszahlung möglich

3. Absicherung einer garantiert lebenslangen Rente

4. Schutz vor ALG II (Hartz IV) und Insolvenz

5. Absicherung der Hinterbliebenen möglich (Todesfallschutz)

6. Einschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

7. Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden

8. Besteuerung erst bei Auszahlung, dann oft geringere Steuerlast

9. i.d.R. keine Gesundheitsfragen

10. mit Investmentfondsanlage kombinierbar

 

1. Real gezahlter Eigenbeitrag zur Rürup-Rente ist eher gering, da hohe Steuerersparnis
Die Rürup-Rente wird erst dann versteuert, wenn sie zur Auszahlung kommt. Dies schreibt das 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz vor. Die Rürup-Rente gehört innerhalb dieses Konstruktes zur 1. Schicht der Altersvorsorge und wird daher in dem Zeitraum der Beitragszahlung steuerlich enorm gefördert. Im Gegenzug muss der Rentner dann auf die empfangene Rente aus der Rürup-Rente Steuern zahlen. Einer der Vorteile der Rürup-Rente: Zum Zeitpunkt der Auszahlung, also im Rentenalter ist der Steuersatz oft wesentlich geringer als im Arbeitsleben. Der einmal erworbene steuerliche Vorteil, der durchaus zwischen 20 und 35% ihrer Beiträger der Rürup-Rente betragen kann, wird damit nur unwesentlich geschmälert.


2. Flexible Beitragszahlung möglich
Die Rürup-Rente kann durchaus flexibel "bespart" werden. Solange die Höchstgrenzen des Rürup-Rentenvertrages nicht überschritten werden, können Beiträge gezahlt werden.
Ein wesentlicher Vorteil: es kann neben der regelmäßigen Beitragszahlung (in der Regel monatlich) auch einmal pro Jahr ein Einmalbetrag als Sonderzahlung geleistet werden. Er dient häufig am Jahresende bei hohen erwirtschafteten Gewinnen als Steuerspar-Effekt.


3. Absicherung einer garantiert lebenslangen Rente
Die Rürup-Rente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Dies garantiert ein festes Einkommen im Rentenalter. Selbst, wenn das angesparte Kapital rechnerisch schon verbraucht ist, wird die Versicherung die vereinbarte Rente bis zum Lebensende der versicherten Person auszahlen.
Einer der vielen Vorteile, besonders für sicherheitsbewusste Sparer.


4. Schutz vor ALG II (Hartz IV) und Insolvenz
Die Rürup-Rente wird im Falle einer Arbeitslosigkeit (Hartz IV) oder drohenden Insolvenz nicht verpfändet oder angerechnet. Die Rürup-Rente stellt jederzeit eine Sicherheit dar, die selbst der Staat nicht vorzeitig auflösen und verbrauchen kann. Besonders Unternehmer machen aus diesen Gründen gerne Gebrauch von der Rürup-Rente. Diese Vorteile wird bisher noch unterschätzt, erfreut sich aber immer größerer Beliebtheit in wirtschaftlich schlechten Zeiten, in denen trotz allem an die eigene Altersvorsorge gedacht werden muss.

5. Absicherung der Hinterbliebenen möglich (Todesfallschutz)
Ursprünglich angedacht war das Konzept der Rürup-Rente, ähnlich wie die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Sobald der Versicherte verstirbt, wird die weitere Zahlung der Renten gestoppt und eine Beitragsrückerstattung entfiele. Nicht jedoch, wenn beim Abschluss der Rürup-Rente der sog. Hinterbliebenenschutz vereinbart wird. Dieser gewährleistet bei Tod der versicherten Person eine weitere Zahlung der Renten für einige Jahre an die Hinterbliebenen. Besonders Familienoberhäupter nutzen diese neuen Vorteile der Rürup-Rente um auch für das Wohl der Hinterbliebenen zu sorgen.


6. Einschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
Auch der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ist in der Kombination mit der Rürup-Rente möglich. So wird sichergestellt, dass die versicherte Person bei Verlust der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit) eine sofortige Rente zum Ersatz seines fehlenden Einkommens erhält sowie der Beitrag zur Rürup-Rente i.d.R. von der Versicherungsgesellschaft bis zum realen Renteneintrittsalter (65. oder 67 Lebensjahr) übernommen wird. Vorteile, den besonders Selbstständige und Freiberufler zu schätzen wissen.


7. Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden
Natürlich kann man nicht genau planen, mit welchem Alter man selbst in Rente gehen wird. Das Leben spielt ja meistens doch anders als man denkt. Aus diesem Grund hat man für die Rürup-Rente einen flexiblen Rentenbeginn eingeführt. Mit dieser Option kann die versicherte Person dann wählen, seine Rürup-Rente ein paar Jahre früher oder auch später in Anspruch zu nehmen. Das genaue Datum des Rentenbeginns, welches schon bei Vertragsabschluss festgelegt wird, kann damit also noch einmal flexibel verschoben werden.


8. Besteuerung erst bei Auszahlung, dann oft geringere Steuerlast
Die steuerliche Komponente der Rürup-Rente sieht eine klare Regelung vor: Die Besteuerung der Rürup-Rente wird erst im Rentenalter vorgenommen. Die Beiträge sind daher steuerfrei und führen während des Erwerbslebens zu einer klaren Steuerersparnis; klare Vorteile!
Zu Rentenbeginn der versicherten Person müssen dann die ausgezahlten Renten teilweise versteuert werden. Jedoch dann mit dem oft wesentlich geringeren Steuersatz für Rentner.


9. i.d.R. keine Gesundheitsfragen
Es müssen gar keine großen Krankheiten sein, lediglich chronische Leiden oder Allergien können dazu führen, dass eine private Renten- oder Lebensversicherung nicht mehr abzuschliessen möglich ist und somit ein wesentlicher Baustein zur privaten Altersvorsorge entfällt.
Weitere Vorteile der Rürup-Rente: Die Gesundheitsfragen entfallen, wenn keine zusätzlichen Bausteine in den Rürup-Rentenvertrag mit aufgenommen werden sollen. Der Abschluss der Rürup-Rente wird somit für jeden zugänglich.


10. Mit Investmentfondsanlage kombinierbar
Die Rürup-Rente bietet für jeden, der gerne seine Beiträge in Investmentfonds anlegen möchte, die Möglichkeit auf eine chancenreiche Rendite. Auch ein Splitting zwischen recht konservativen und sicheren Investmentfonds sowie bis hin zum stark schwankenden Aktienfonds ist denkbar. Die verschiedenen Versicherungsunternehmen bieten diese Vorteile zur Anlage der eingezahlten Beiträge oftmals an, um hier attraktivere Ablaufwerte für die versicherte Person zu ermöglichen.



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